Winterreifen - von O bis O

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Aktualisiert: Samstag, 04. Juni 2016 Veröffentlichungsdatum

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“, so sagt der Gesetzgeber, dürfen Autos in Deutschland nur mit Winterreifen fahren. Warum sie trotzdem schon ab Oktober Sinn machen und was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier:reifen ms

  • „Von O bis O“ , also „von Oktober bis Ostern“, lautet die Faustregel für das Fahren mit Winterreifen, denn bereits ab Temperaturen unter 7 Grad, die schon ab Oktober und bis in der April vorkommen, hat das Gummigemisch der Winterreifen bessere Eigenschaften auf der Straße als das von Sommerreifen.
  • Achten Sie auf die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) auf Ihren Winterreifen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch nur das Berg- und Schneeflocke-Symbol garantiert Ihnen eine geprüfte Wintertauglichkeit.
  • Ausreichend Profiltiefe ist für ein sicheres Fahren und Bremsen mit Winterreifen Voraussetzung. Auch wenn, wie bei Sommerreifen, nur 1,6 mm vorgeschrieben sind, werden mindestens 3 mm empfohlen.
  • Auch wenn Sie ihre Reifen trocken und dunkel lagern, verlieren sie mit der Zeit an Qualität. Spätestens nach 7 Jahren sollten sie durch neue ersetzt werden. Das Alter erkennen Sie an der DOT-Nummer: 3914 zum Beispiel steht für eine Herstellung in der 39. Woche im Jahr 2014.

Eine Alternative

...zum halbjährlichen Reifenwechsel stellen die Ganzjahres- bzw. Allwetter-Reifen dar. Sie können aber im Winter nicht so viel Sicherheit garantieren wie Winterreifen und verbrauchen im Sommer wegen der höheren Reibung mehr Kraftstoff.

Die Ortsfeuerwehr Tarmstedt wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt!

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