Was gehört in jedes Auto?
Diese drei Sachen müssen gesetzlich in Deutschland in jedem Auto mitgeführt werden. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier:
Warnweste
Seit dem 1. Juli 2014 gilt auch in Deutschland die Warnwestenpflicht. Alle Pkw, Lkw und Busse müssen jetzt, unabhängig von der Zahl der Insassen, mindestens eine Warnweste mitführen. Motorräder sind von der Regelung, die für gewerblich genutzte Fahrzeuge schon länger gilt, ausgenommen.
Die Westen müssen rot, gelb oder orange sein und der DIN EN 471- bzw. der EN ISO 20471:2013-Norm entsprechen. Sie sind für wenige Euro im Internet oder unter Anderem auch an Tankstellen erhältlich.
Die Weste sollte in Reichweite des Fahrers, zum Beispiel im Handschuhfach oder unter dem Sitz, aufbewahrt werden, damit sie bei einem Unfall oder einer Panne vor dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann. Werden die Warnwesten über einen längeren Zeitraum der Sonne ausgesetzt, etwa wenn sie im Auto über den Sitz gehängt werden, könnten sie allerdings ihre fluoreszierende Wirkung verlieren.
Eine Tragepflicht besteht nicht, wird aber vor allem bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen empfohlen!
Warndreieck
Auch ein Warndreieck ist in jedem Auto gesetzlich vorgeschrieben. Es muss reflektierend sein und sicher auf der Straße stehen können.
Bei einem Unfall oder einer Panne wird es am Straßenrand aufgestellt, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Es werden ca. 100 bis 150 Meter Abstand in Orten und auf Landstraßen, sowie ca. 200 bis 300 Meter Abstand auf Autobahnen empfohlen. Orientieren kann man sich an den Straßenleitpfosten, diese stehen in der Regel 50 m von einander entfernt. Auf jeden Fall sollte das Warndreieck unbedingt vor Kuppen oder Kurven aufgestellt werden.
Bewegen Sie sich immer am äußersten Straßenrand oder wenn möglich außerhalb der Fahrbahn und tragen Sie dabei ihre Warnweste.
Verbandkasten/-tasche
Seit Anfang 2014 gilt die neue Norm DIN 13164 für Verbandkästen in deutschen Autos. Mit ihr geht eine Veränderung der Ausstattung einher. Ältere Verbandkästen sind nur noch bis zum Erreichen ihres derzeitigen Ablaufdatums zu verwenden und sollten danach dringend ersetzt werden.
Achten Sie auf die Vollständigkeit und Gültigkeit ihres Verbandkastens. Im Notfall können sie so Erste Hilfe leisten! (112 - Europaweiter Notruf)
Eine Rettungskarte ist zwar derzeit nicht Pflicht, wir empfehlen es Ihnen trotzdem – dieses Stück Papier erleichtert uns die Arbeit und rettet Ihnen im Zweifelsfall eventuell Ihr Leben!