Führungsausbildung

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Erstellt: Dienstag, 21. Mai 2013 Aktualisiert: Mittwoch, 08. März 2023

Die Führungsausbildung gliedert sich in die folgende:

Lehrgang "Gruppenführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Zugführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Verbandsführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Verbandsführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer" - soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist - und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Gruppenführer", soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Ausbilder in der Feuerwehr"

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für die Truppausbildung“ ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer". Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können.

Teilnehmer an den verschiedenen Ausbilderlehrgängen für die technischen Lehrgänge müssen
zusätzlich zum Lehrgang „Gruppenführer" die dem jeweiligen Lehrgang entsprechende technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Bei Ausbildern für Maschinisten oder für Atemschutzgeräteträger zählen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge "Gerätewarte" oder "Atemschutzgerätewarte" oder, alternativ, ein verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

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