Technische Ausbildung

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Erstellt: Dienstag, 21. Mai 2013 Aktualisiert: Mittwoch, 08. März 2023

Die technische Ausbildung gliedert sich in die folgende:

Lehrgang "Sprechfunker"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Zeven durchgeführt.

Lehrgang "Atemschutzgeräteträger"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Zeven durchgeführt.

Lehrgang "Maschinisten"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.

Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Maschinisten" abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Zeven durchgeführt.

Technische Hilfeleistung

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "ABC-Einsatz"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "ABC-Erkundung"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "ABC-Einsatz".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "ABC-Dekontermination P/G"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "ABC-Einsatz".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten ABC-Dekontamination Personen / Geräte.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Gerätewart"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Maschinisten".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Atemschutzgerätewart"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der
Atemschutzgeräte.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

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