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Technische Ausbildung

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Erstellt: Dienstag, 21. Mai 2013

Die technische Ausbildung gliedert sich in die folgende:

Lehrgang "Sprechfunker"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Zeven durchgeführt.

Lehrgang "Atemschutzgeräteträger"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Atemschutzgeräteträger" abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Zeven durchgeführt.

Lehrgang "Maschinisten"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.

Der Lehrgang "Sprechfunker" soll vor dem Lehrgang "Maschinisten" abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene an der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Zeven durchgeführt.

Technische Hilfeleistung

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "ABC-Einsatz"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "ABC-Erkundung"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "ABC-Einsatz".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "ABC-Dekontermination P/G"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "ABC-Einsatz".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Einheiten ABC-Dekontamination Personen / Geräte.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Gerätewart"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Maschinisten".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Atemschutzgerätewart"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer" und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Atemschutzgeräteträger".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der
Atemschutzgeräte.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

Führungsausbildung

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Erstellt: Dienstag, 21. Mai 2013

Die Führungsausbildung gliedert sich in die folgende:

Lehrgang "Gruppenführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Truppführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Zugführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Verbandsführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Verbandsführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz"

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer" - soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist - und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „ABC-Einsatz“.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Gruppenführer", soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Lehrgang "Ausbilder in der Feuerwehr"

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang "Ausbilder für die Truppausbildung“ ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Gruppenführer". Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können.

Teilnehmer an den verschiedenen Ausbilderlehrgängen für die technischen Lehrgänge müssen
zusätzlich zum Lehrgang „Gruppenführer" die dem jeweiligen Lehrgang entsprechende technische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Bei Ausbildern für Maschinisten oder für Atemschutzgeräteträger zählen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge "Gerätewarte" oder "Atemschutzgerätewarte" oder, alternativ, ein verkürzter, fachspezifischer Lehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.

Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

Pressearbeit bei der Feuerwehr

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Erstellt: Samstag, 11. Mai 2013

Pressearbeit in der Ortsfeuerwehr

Unser Presseteam bemüht sich zeitnah informative Berichte und Ankündigungen zu Veranstaltungen der Ortsfeuerwehr Tarmstedt zu veröffentlichen und erstellt natürlich auch kurze Zusammenfassungen der erlebten Einsätze.

Aus Rücksicht auf die potenziellen Geschädigten bzw. deren Angehörige werden Fotos und Details der Einsätze allerdings erst nach ca. 24 Stunden veröffentlicht.

Unser Presseteam arbeitet eng mit den regionalen Zeitungen "Zevener Zeitung" und "Wümme Zeitung" zusammen. Von allen größeren Events wird daher auch in diesen Medien zu lesen sein. Bei Großeinsätzen wird oftmals auch von der Nachrichtenagentur "Nonstopnews" berichtet.

Um mit unserem Presseteam in Kontakt zu treten, nutzen sie bitte unser Kontaktformular der Website.

Verhalten an Einsatzstellen / Handyreporter

Sollten sie einmal Zeuge eines Feuerwehreinsatzes werden, bleiben sie bitte zu Ihrer und unserer Sicherheit außerhalb des abgesperrten Bereiches und blockieren Sie keine Straßen und Wege um die Einsatzstelle herum, indem Sie dort mit ihrem Fahrzeug stehen bleiben.

Außerdem bitten wir Sie, das Fotografieren von Einsätzen unserem für solche Situationen geschulten Presseteam zu überlassen. Dies gilt für alle... egal ob Nachbarn, Spaziergänger, Rettungskräfte oder sonstiges.

Florian Rotenburg - das Magazin

"Florian Rotenburg" (St. Florian = Schutzpatron der Feuerwehr) ist nicht nur der Funkrufname für unseren Landkreis.

Es ist auch der Name des Magazins der Feuerwehren im Landkreis Rotenburg. Dieses erscheint monatlich.

Hier gehts direkt zur Seite vom Florian Rotenburg.

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