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Was gehört in jedes Auto?
Diese drei Sachen müssen gesetzlich in Deutschland in jedem Auto mitgeführt werden. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier:
Warnweste
Seit dem 1. Juli 2014 gilt auch in Deutschland die Warnwestenpflicht. Alle Pkw, Lkw und Busse müssen jetzt, unabhängig von der Zahl der Insassen, mindestens eine Warnweste mitführen. Motorräder sind von der Regelung, die für gewerblich genutzte Fahrzeuge schon länger gilt, ausgenommen.
Die Westen müssen rot, gelb oder orange sein und der DIN EN 471- bzw. der EN ISO 20471:2013-Norm entsprechen. Sie sind für wenige Euro im Internet oder unter Anderem auch an Tankstellen erhältlich.
Die Weste sollte in Reichweite des Fahrers, zum Beispiel im Handschuhfach oder unter dem Sitz, aufbewahrt werden, damit sie bei einem Unfall oder einer Panne vor dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann. Werden die Warnwesten über einen längeren Zeitraum der Sonne ausgesetzt, etwa wenn sie im Auto über den Sitz gehängt werden, könnten sie allerdings ihre fluoreszierende Wirkung verlieren.
Eine Tragepflicht besteht nicht, wird aber vor allem bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen empfohlen!
Warndreieck
Auch ein Warndreieck ist in jedem Auto gesetzlich vorgeschrieben. Es muss reflektierend sein und sicher auf der Straße stehen können.
Bei einem Unfall oder einer Panne wird es am Straßenrand aufgestellt, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Es werden ca. 100 bis 150 Meter Abstand in Orten und auf Landstraßen, sowie ca. 200 bis 300 Meter Abstand auf Autobahnen empfohlen. Orientieren kann man sich an den Straßenleitpfosten, diese stehen in der Regel 50 m von einander entfernt. Auf jeden Fall sollte das Warndreieck unbedingt vor Kuppen oder Kurven aufgestellt werden.
Bewegen Sie sich immer am äußersten Straßenrand oder wenn möglich außerhalb der Fahrbahn und tragen Sie dabei ihre Warnweste.
Verbandkasten/-tasche
Seit Anfang 2014 gilt die neue Norm DIN 13164 für Verbandkästen in deutschen Autos. Mit ihr geht eine Veränderung der Ausstattung einher. Ältere Verbandkästen sind nur noch bis zum Erreichen ihres derzeitigen Ablaufdatums zu verwenden und sollten danach dringend ersetzt werden.
Achten Sie auf die Vollständigkeit und Gültigkeit ihres Verbandkastens. Im Notfall können sie so Erste Hilfe leisten! (112 - Europaweiter Notruf)
Eine Rettungskarte ist zwar derzeit nicht Pflicht, wir empfehlen es Ihnen trotzdem – dieses Stück Papier erleichtert uns die Arbeit und rettet Ihnen im Zweifelsfall eventuell Ihr Leben!
Winterreifen - von O bis O
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“, so sagt der Gesetzgeber, dürfen Autos in Deutschland nur mit Winterreifen fahren. Warum sie trotzdem schon ab Oktober Sinn machen und was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier:
- „Von O bis O“ , also „von Oktober bis Ostern“, lautet die Faustregel für das Fahren mit Winterreifen, denn bereits ab Temperaturen unter 7 Grad, die schon ab Oktober und bis in der April vorkommen, hat das Gummigemisch der Winterreifen bessere Eigenschaften auf der Straße als das von Sommerreifen.
- Achten Sie auf die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) auf Ihren Winterreifen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch nur das Berg- und Schneeflocke-Symbol garantiert Ihnen eine geprüfte Wintertauglichkeit.
- Ausreichend Profiltiefe ist für ein sicheres Fahren und Bremsen mit Winterreifen Voraussetzung. Auch wenn, wie bei Sommerreifen, nur 1,6 mm vorgeschrieben sind, werden mindestens 3 mm empfohlen.
- Auch wenn Sie ihre Reifen trocken und dunkel lagern, verlieren sie mit der Zeit an Qualität. Spätestens nach 7 Jahren sollten sie durch neue ersetzt werden. Das Alter erkennen Sie an der DOT-Nummer: 3914 zum Beispiel steht für eine Herstellung in der 39. Woche im Jahr 2014.
Eine Alternative
...zum halbjährlichen Reifenwechsel stellen die Ganzjahres- bzw. Allwetter-Reifen dar. Sie können aber im Winter nicht so viel Sicherheit garantieren wie Winterreifen und verbrauchen im Sommer wegen der höheren Reibung mehr Kraftstoff.
Die Ortsfeuerwehr Tarmstedt wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt!
Verhalten bei einem Fettbrand
Gerät beim Braten oder Frittieren einmal das Fett oder Öl in Brand, gilt vor allem eine Regel:
Nie versuchen mit Wasser zu löschen!
Kippt man Wasser in brennendes Fett oder Öl, verdampft es schlagartig und schleudert dabei kleine, brennende Fetttröpfchen in die Luft. Das Ergebnis ist eine große Stichflamme, die lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen kann.
Die einzige sichere Möglichkeit einen Fettbrand zu löschen ist, dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Am besten deckt man den brennenden Behälter mit dem zugehörigen Deckel ab oder benutzt - wenn vorhanden - einen geeigneten Feuerlöscher (Brandklasse F). Man kann aber auch z.B. Sand verwenden. Von Löschdecken und ähnlichem ist abzuraten, da sich diese mit Fett durchtränken und entzünden können.
In jedem Fall sollten Sie jedoch bei einem Fettbrand die Feuerwehr rufen (112 - Europaweiter Notruf)!