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Altersabteilung

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Erstellt: Freitag, 26. April 2013

Weiterlesen: AltersabteilungDa die Kameraden/-innen nach Beendigung des 67. Lebensjahres aus dem aktiven Einsatzdienst der Feuerwehr ausscheiden müssen, gehen diese dann automatisch in die Altersabteilung über.

Diese beteiligt sich zwar nicht mehr aktiv am Ausbildungs- und Einsatzdienst, stellt aber immer eine helfende Hand bei allen Aktivitäten zur Verfügung.
Sie ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Ortsfeuerwehr Tarmstedt.

Des Weiteren trifft sich die Altersabteilung einmal im Monat zur Kameradschaftspflege, hier stehen u.a. Fahrradtouren oder auch Besichtigungen auf dem Programm.

Ansprechpartner ist der Obmann der Altersabteilung.

Unsere Abteilungen

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Erstellt: Freitag, 26. April 2013

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Die Ortsfeuerwehr Tarmstedt ist in drei Abteilungen untergliedert.

Die Jugendfeuerwehr ist für Kinder und Jugendliche von zehn bis 18 Jahren vorgesehen.

In der Einsatzabteilung kann man zwischen dem 16. und 67. Lebensjahr aktiv mitwirken.

Nach Vollendung des 67. Lebensjahres erfolgt der Wechsel in die Altersabteilung.

Über die Feuerwehr

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Erstellt: Donnerstag, 25. April 2013

Die Feuerwehr ist für alle Mitbürger/-innen da – 24 Stunden am Tag - 365 Tage im Jahr.
Sie ist eine Hilfsorganisation, die bei Bränden, Unfällen und sonstigen Notlagen Hilfe leistet.
In Deutschland unterscheidet man vier Arten der Feuerwehr.

Freiwillige Feuerwehr

Die Freiwillige Feuerwehr (FF) besteht, wie der Name schon sagt, aus freiwilligen Helfern/-innen.
Diese engagieren sich ehrenamtlich und unentgeltlich, um den Brandschutz der entsprechenden Gemeinde sicherzustellen.
Freiwillige Wehren stellen den größten Teil der Feuerwehren in Deutschland dar, alleine in Niedersachsen sind über 3.000 vorhanden.

Die Ortsfeuerwehr Tarmstedt ist eine davon.

Pflichtfeuerwehr

Eine Pflichtfeuerwehr (PF) wird aufgestellt, wenn sich nicht genügend ehrenamtliche Helfer/-innen finden und der Brandschutz der Gemeinde nicht sichergestellt werden kann. Wer zum Dienst herangezogen werden kann, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Laut dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz können folgende Bürger/-innen zum Dienst in der Feuerwehr herangezogen werden:

  1. die gesundheitlich für den Einsatzdienst geeignet sind,
  2. die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  3. deren Verpflichtung zum Dienst mit ihren beruflichen oder sonstigen Pflichten vereinbar ist.

In ganz Deutschland gibt es glücklicherweise lediglich vier Pflichtfeuerwehren.
Eine ist zum Beispiel die Feuerwehr List auf Sylt.

Berufsfeuerwehr

Eine Berufsfeuerwehr (BF) muss in Niedersachsen von Städten und Gemeinden ab einer Größe von 100.000 Einwohnern aufgestellt werden.
Hier sind die Helfer/-innen, anders als bei den Freiwilligen Feuerwehren, nicht ehrenamtlich sondern hauptamtlich tätig, um den Brandschutz sicherzustellen.

Häufig arbeiten diese auch bei Einsätzen eng mit den freiwilligen Feuerwehren zusammen, da die Berufsfeuerwehr unter Umständen keine ausreichende Personalstärke für große Einsätze besitzt.

In Niedersachsen gibt es derzeit elf Berufsfeuerwehren, beispielsweise in Hannover und Hildesheim.

Werkfeuerwehr

Werkfeuerwehren (WF) sind eigene Feuerwehren in größeren Unternehmen wie zum Beispiel in Chemiefabriken (Dow Chemical in Stade) oder an einem Flughafen.

Durch die häufig speziellen Anforderungen der Unternehmen verfügen die Werkfeuerwehren oftmals über spezielle Ausstattungen, über die öffentliche Feuerwehren nicht verfügen.

Die Werkfeuerwehren sind im Wesentlichen auf dem jeweiligen Betriebsgelände zuständig, natürlich arbeiten auch diese im Ernstfall mit den anderen Feuerwehren zusammen.

In Werkfeuerwehren können sowohl hauptberufliche als auch nebenberufliche Helfer/-innen tätig sein.

In Niedersachsen gibt es über 100 Werkfeuerwehren (haupt- & nebenberuflich).

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