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Das Tarmstedter Feuerwehrhaus
Die Ortsfeuerwehr Tarmstedt ist schon seit dem Jahr 1908 an der Rothensteiner Straße, Ecke Hepstedter Straße stationiert.
Das im Jahr 1988 neu gebaute Feuerwehrhaus besitzt einen großen Unterrichtsraum im Erdgeschoss, sowie zwei kleine Gruppenräume im Obergeschoss. Außerdem sind noch ein Büro und Lagerräume für Unterrichtsmaterial und Bekleidung vorhanden.
Im Bereich der Halle sind neben den vier Fahrzeugboxen eine Werkstatt, eine Atemschutzwerkstatt und ein Lagerraum für Gerätschaften untergebracht.
Im Obergeschoss ist zudem die rund um die Uhr besetzte Rettungswache untergebracht. Dieser Rettungsdienst wird, im Auftrag des Landkreises, vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) durchgeführt. Der Rettungswagen steht in der vierten Fahrzeugbox.
Da das Feuerwehrhaus nicht ständig von uns besetzt wird, finden Sie Kontakdaten in unseren Kontaktdaten.
Truppausbildung
Die Truppausbildung gliedert sich in
Truppmannausbildung
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung.
Ausnahmen sind für bestimmte Funktionsträger, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig.
Die Truppmannausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Samtgemeindeebene im Feuerwehrhaus in Wilstedt durchgeführt.
Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen.
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Alter von mindestens 16 Jahren und ein abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Theoretische Themen sind unter Anderem:
- Rechte und Pflichten von Feuerwehrmitgliedern
- Brennen und Löschen
- Funken
- Organisation der Feuerwehr
sowie die praktischen Themen:
- Löschangriff-Übung
- Umgang mit tragbaren Leitern
- Umgang mit Feuerlöschern
- Fahrzeug- & Gerätekunde
Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Dort sammelt man in der eigenen Ortsfeuerwehr bei Übungsdiensten, auf Einsätzen und bei Wettkämpfen Erfahrung und schließt diese Ausbildung dann anschließend mit einer theoretischen Prüfung in Wilstedt ab.
Lehrgang "Truppführer“
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen am Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) mit dem Standort Celle oder Loy durchgeführt.
Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabe der Feuerwehr ist es seit je her, anderen Menschen in Notsituationen zu helfen und sie zu beschützen.
Die genauen Aufgaben der Feuerwehr sind in den Feuerwehrdienstvorschriften sehr detailliert beschrieben.
Im Allgemeinen lassen sich die Aufgaben der Feuerwehr mit den vier Schlagworten ("Retten", "Löschen", "Bergen", "Schützen") beschreiben.